2. GRÜNDUNG UND NEUBESETZUNG

2.5. BERATENDE MITGLIEDER

WER IST STIMMBERECHTIGT?

In den meisten gewählten Beiräten sind nur die gewählten Mitglieder stimmberechtigt. In einigen wenigen Beiräten (Ingolstadt, Landkreis Lindau/ Bodensee und Memmingen) haben auch Vertreter_innen aus Politik, Verwaltung sowie anderen Organisationen und Einrichtungen ein Stimmrecht, also auch Menschen ohne Migrationsgeschichte. Die Begrenzung des Stimmrechts auf die gewählten Mitglieder ist jedoch wichtig, da nur die gewählten Mitglieder die Legitimität haben, die Interessen der migrantischen Bevöl- kerung zu vertreten.

WANN SIND BERATENDE MITGLIEDER SINNVOLL?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, Vertreter_innen aus Politik, Verwaltung und anderen Organisationen und Einrichtungen als beratende Mitglieder einzubinden. Dies setzt jedoch voraus, dass die beratenden Mitglieder Interesse an der Arbeit des Beirats haben und regelmäßig an dessen Sitzungen und Veranstaltungen teilnehmen. 

Unterstützung durch beratende Mitglieder

Im Idealfall können beratende Mitglieder die Arbeit des Beirats sehr erfolgreich unterstützen:

Vertreter_innen aus Kreistag bzw. Stadtrat
• fungieren als Bindeglied in die Politik und sorgen für „kurze Wege“ zu anderen
  Mitgliedern des Kreistags oder Stadtrats und zu ihrer Fraktion
• informieren den Beirat über aktuelle politische Diskussionen und Entscheidungen
• informieren ihre Fraktionen über die Arbeit des Beirats
• bringen ihre kommunalpolitische Erfahrung und ihr Fachwissen ein
• unterstützen bei konkreten Vorhaben, zum Beispiel beim Schreiben eines Antrags

Vertreter_innen aus der Verwaltung
• fungieren als Bindeglied in die Verwaltung und sorgen für „kurze Wege“ zu  
  anderen Verwaltungsmitarbeiter_innen
• bringen ihr Fachwissen ein
• können erklären, wie die Verwaltung „tickt“

Vertreter_innen aus Organisationen und Einrichtungen
• beraten den Beirat zu bestimmten Sachverhalten und Themen
• bringen ihr Fachwissen ein
• sind mögliche Kooperationspartner für Projekte und Veranstaltungen

Bei Bedarf hinzugezogene Expert_innen
• beraten den Beirat zu bestimmten Sachverhalten und Themen
• bringen ihr Fachwissen ein

In den Beiräten ist unterschiedlich geregelt, wer die beratenden Mitglieder sind und ob der Beirat bei Bedarf beratende Mitglieder hinzuziehen darf.

Beispiele für die Einbindung beratender Mitglieder

Ansbach: Vertreter_innen des Stadtrats und der Stadtverwaltung, kirchlicher und gesellschaftlicher Organisationen, interessierte Einzelpersonen; die Zahl der Beratenden darf die der Stimmberechtigten nicht überschreiten.
                                                                                                                            
Bad Kissingen: Oberbürgermeister_in, Integrationsbeauftragte_r des Stadtrats, Vertreter_in des Netzwerks für Migration, Stadtjugendarbeiter_in.
                                                                                                                            
Erlangen: Vertreter_in jeder Stadtratsfraktion, des Akademischen  Auslandsamts der Universität Erlangen-Nürnberg, der GeWoBau Erlangen GmbH, der Ausländer-
stelle der Stadt, der Migrationsberatung der Verwaltung, des städtischen/ staatlichen Schulbereichs, der Polizeidirektion Erlangen, der Islamischen Religionsgemeinschaft; zusätzlich kann der Beirat Institutionen und Vereine, die im Bereich der Integration und Migration tätig sind, auffordern, ein_e Vertreter_in zu entsenden.
                                                                                                                              
Fürth: 3 Mitglieder des Stadtrats, Vertreter_innen von Wohlfahrtsverbänden, Institutionen und Behörden, Vereine und Einrichtungen, die im Bereich Integration und Migration tätig sind, können Mitglieder vorschlagen, der Beirat muss zustimmen.
                                                                                                                             • München: je ein_e Vertreter_in der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrts-
verbände, des Deutschen Gewerkschaftsbunds, des Münchner Flüchtlingsrats, der Initiativgruppe zur Förderung von ausländischen Kindern, Jugendlichen und Familien, des Kreisjugendrings München-Stadt, des Seniorenbeirats, je 4 von einer Einrichtung der Erwachsenenbildung und der in der Migrationsarbeit tätigen Institutionen.

Bevor beratende Mitglieder benannt werden, ist es sinnvoll, sich folgende Fragen zu stellen:

  • Wer ist für unsere Arbeit insgesamt wichtig und sollte deshalb regelmäßig an den Plenumssitzungen teilnehmen?
  • Wer ist für die Bearbeitung bestimmter Themen wichtig und sollte deshalb regelmäßig an den Sitzungen eines Ausschusses oder einer Arbeitsgruppe teilnehmen?
  • Möchten wir bei Bedarf beratende Mitglieder hinzuziehen?

WAS SOLL DIE SATZUNG REGELN?

Wichtige Vertreter_innen, die der Beirat kontinuierlich als beratende Mitglieder in seine Arbeit einbinden will, sollten in der Satzung benannt werden. Zum Beispiel: „Je ein_e Vertreter_in jeder im Stadtrat vertretenen Partei“. Die beratenden Mitglieder sollten für die gesamte Amtsperiode des Beirats benannt werden, um eine langfristige Zusammen- arbeit zu erreichen. Gleichzeitig sollte der Beirat möglichst flexibel in der Benennung von beratenden Mitgliedern sein. Während einer Amtsperiode können neue Akteure hinzu- kommen, die für den Beirat wichtig sind. Die Satzung sollte dem Beirat also erlauben, nach Bedarf und jederzeit beratende Mitglieder zu benennen. Die Zahl der beratenden Mitglieder sollte die der stimmberechtigten Mitglieder nicht überschreiten.

Checkliste: „Beratende Mitglieder, die für die Beiratsarbeit wichtig sein können” (pdf, 111 KB)