3. AUFGABEN UND THEMEN

3.1. ZIELE

3. AUFGABEN UND THEMEN

BEIRÄTE ALS POLITISCHE FACHGREMIEN

Beiräte beraten und unterstützen die Kommune bei der Gestaltung der Integrations-
politik. Sie schaffen durch ihre Arbeit Öffentlichkeit für die Belange von Migrant_innen sowie für ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben.

In der Satzung eines Beirats (Kapitel 2.3.: Satzung, Wahl- und Geschäftsordnung) werden meist gleich am Anfang die Ziele und die übergeordneten Aufgaben des Beirats benannt. Diese sind in der Regel allgemein gehalten:

  • Vertretung der Interessen der migrantischen Bevölkerung unter Berücksichtigung ihrer Vielfalt gegenüber der Stadt bzw. dem Landkreis
  • Beratung von Politik und Verwaltung in allen Fragen, die die migrantische Bevölke-
    rung betreffen und die in den Wirkungskreis der Stadt bzw. des Landkreises fallen; wenn erforderlich auch über den lokalen Rahmen hinaus
  • Förderung der politischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Partizipation der migrantischen Bevölkerung
  • Förderung des friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der migrantischen Bevölkerung
  • Unterstützung und Beratung von Migrant_innen und von Migrantenorganisationen
  • Durchführung von Projekten und Veranstaltungen

Konkrete Aufgaben und Themen der Beiratsarbeit sind in der Regel nicht in der Satzung enthalten.