3. Aufgaben und Ziele

3.6. HANDLUNGSFELD ARBEITSMARKTINTEGRATION

HERAUSFORDERUNG FÜR ALLE

Soll Integration gelingen, dann brauchen alle Bürger_innen einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt. Nur dann können alle ihre Fähigkeiten in die Gesellschaft einbringen und zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen.
Für Migrant_innen gestaltet sich die Suche nach einer Arbeitsstelle, die ihren Wünschen und Qualifikationen entspricht, oft wie ein Hürdenlauf.
Diese Hürden zu überwinden ist eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft und im Interesse aller.
Deshalb ist die Arbeitsmarktintegration auch für die Beiräte ein wichtiges Handlungsfeld. Sie sollten als politische Lobbyorganisation und als Informations-Vermittler aktiv werden.

Ziel ist es, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Migrant_innen und Geflüchtete qualifikationsadäquat zu ermöglichen. Um diese Aufgaben zu bewältigen, sollten die Beiräte die Handlungsbedarfe erkennen und wissen, was sie tun können.
Faltblatt Handlungsempfehlungen (pdf)

PROBLEMFELDER

Wenn Migrant_innen und Geflüchtete den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt schaffen wollen, müssen sie große Lernbereitschaft und Flexibilität zeigen. Sie müssen zum Beispiel sprachliche Barrieren überwinden und sich spezifische Fachkenntnisse und Standards für das Berufsleben in Deutschland aneignen. Hinzu kommen Hürden, die oft mit Bürokratie, Rassismus und Diskriminierung zu tun haben.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Probleme, die häufig vorkommen:

Potentiale verschenkt - Unterschätzung und Fehlberatung

BEISPIEL:
Frau T. ist eine Wissenschaftlerin aus Syrien. Hier in Deutschland arbeitet sie bisher als Küchenhilfe in einem Restaurant. Als nächster Schritt wurde ihr empfohlen, sie solle eine Ausbildung in der Altenpflege machen.

ERLÄUTERUNG:
Migrant_innen und Geflüchtete arbeiten in Deutschland häufig in schlecht bezahlten Jobs. Aufgrund rassistischer Vorurteile werden ihre Qualifikationen oft nicht honoriert. Die Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse ist oft schwierig (fehlende Dokumente, Kosten, Bürokratie).
Viele Zuwanderer wissen nicht, welche Möglichkeiten es gibt und welche Maßnahmen sie in Anspruch nehmen können. Außerdem stehen oft nicht die beruflichen Interessen der Migrant_innen und Geflüchteten im Mittelpunkt, sondern der Bedarf an billigen Arbeitskräften.

Beruf unbekannt - Diskriminierung am Stellenmarkt durch Bürokratie

BEISPIEL:
Herr D. hat in der Ukraine als „Feldscher“ gearbeitet. Ein Beruf, der zwischen Krankenpfleger und Arzt einzuordnen ist. In Deutschland wird Herr D. jedoch nicht einmal als Krankenpfleger eingestellt.

ERLÄUTERUNG:
In Deutschland sind Ausbildung und Beruf mit vielen Vorschriften geregelt. Wer einen bestimmten Beruf ausüben möchte, muss einen Abschluss in genau diesem Beruf haben. Oft liegt dieser Abschluss nicht vor, weil es im Herkunftsland diesen Beruf gar nicht gibt.
Nur wenige Arbeitgeber akzeptieren „vergleichbare Qualifikationen“. Das bedeutet: Jemand hat die Ausbildung im Ausland gemacht oder der Beruf heißt anders, aber die Qualifikationen passen zu der ausgeschriebenen Stelle.

Ausländische Namen - Rassistische Diskriminierung am Ausbildungs- und Stellenmarkt

BEISPIEL:
Ali Gül will KFZ-Mechatroniker werden. Er muss deutlich mehr Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz schreiben als sein Freund Frank Müller, bis er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Und das, obwohl beide die gleichen Noten haben.

ERLÄUTERUNG:
Junge Menschen mit einem ausländischen Namen haben es bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz schwerer als junge Menschen mit einem deutschen Namen. Diese Form von rassistischer Diskriminierung ist auch in Studien1 nachgewiesen.
Auch Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, der Religion oder der Herkunft ist in der Gesellschaft verbreitet, auch auf dem Arbeitsmarkt. Der Migrationshintergrund wird bei der Auswahl von Bewerber_innen häufig negativ bewertet. Spezifische Kompetenzen, wie zum Beispiel Mehrsprachigkeit, werden nicht als zusätzliche Qualifikation gewertet.
1 Beispielsweise in folgender Studie: Diskriminierung am Ausbildungsmarkt. Ausmaß, Ursachen und Handlungsperspektiven, hrsg. von: Forschungsbereich beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), Berlin 2014, S. 15 f.

Kaum Vorbilder - Fehlende Informationen bei der Berufswahl

BEISPIEL:
Aysun ist eine intelligente Schülerin mit großem Potenzial. Beim Berufswunsch denkt sie aber an den Beruf der Arzthelferin. Sie würde damit unter ihren Mög-
lichkeiten bleiben. In ihrer Familie gibt es keine Vorbilder für ein Studium oder eine Leitungsfunktion. Die Eltern können die Möglichkeiten für Aysun nicht einschätzen. Deshalb bestätigen sie die Tochter bei ihrem Wunsch, da der Beruf Arzthelferin ihrer traditionellen Vorstellung von einem Frauenberuf entspricht.

ERLÄUTERUNG:
Junge Migrant_innen sind bei der Auswahl von Ausbildung und Beruf benachteiligt, weil die Eltern sich häufig im deutschen System nicht auskennen. Sie können ihre Kinder bei der Schul- und Berufswahl nicht beraten. Für junge Migrant_innen sind ein Studium und ein akademischer Beruf eine hohe Hürde, wenn in der Familie noch nie jemand studiert hat. Viele Berufe sind auch gar nicht bekannt und deshalb gar nicht als Berufswunsch denkbar.
Diese Probleme betreffen auch junge Menschen ohne Migrationshintergrund, wenn es in den Familien keine akademischen Vorbilder gibt. Der Bildungserfolg hängt eng mit dem sozialen Status zusammen. Die Chancen sind in der Gesellschaft nicht gleich verteilt.

Zeugnis fehlt – Bürokratische Hürden

BEISPIEL:
Frau D. hat in Afghanistan als Schneiderin gearbeitet. In Deutschland bewirbt sie sich in einer Schneiderei. Allerdings kann sie keine Dokumente vorlegen.
In Afghanistan gab es keine Berufsschule und kein offizielles Zeugnis zum Abschluss der Ausbildung.

ERLÄUTERUNG:
In Deutschland sind Ausbildung und Beruf mit vielen Vorschriften geregelt. Die entsprechenden Zeugnisse und Diplome müssen vorgelegt werden. In einigen Herkunftsländern erfolgt die Ausbildung jedoch oft informell und es wurden keine Zeugnisse ausgestellt. Zudem gibt es in vielen Ländern kein duales System wie in Deutschland (Ausbildung in Betrieb und Berufsschule).
In vielen Fällen gibt es eine Lösung (Kompetenzfeststellung), die Betroffenen sind aber nicht darüber informiert. Auch manche Beratungsstellen kennen das Verfahren der Kompetenzfeststellung nicht.

Probleme durch Asylgesetze – Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen als Hürde der beruflichen Integration

BEISPIEL:
Herr D. wartet bereits seit elf Monaten auf die Entscheidung in seinem Asyl-
verfahren. Er muss in einer Flüchtlingsunterkunft leben, langweilt sich und würde gerne seinen Lebensunterhalt selbst verdienen. Er darf jedoch nicht arbeiten.

ERLÄUTERUNG:
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Ausländer durch komplizierte Gesetze streng geregelt. Je nach Aufenthaltstitel und Herkunftsland gibt es mehr oder weniger Möglichkeiten. Ausländer brauchen eine Arbeitsgenehmigung, die von der Ausländerbehörde ausgestellt wird. Für Personen im Asylverfahren gilt drei Monate eine Wartefrist und sie dürfen nicht arbeiten. Danach gibt es einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die vielen bürokratischen Regelungen bedeuten eine Hürde für die arbeitssuchenden Flüchtlinge und die Arbeitgeber. Die unsichere Situation aufgrund befristeter Aufenthaltstitel und der hohe Zeitaufwand verhindern oft eine Einstellung.

WAS KÖNNEN BEIRÄTE TUN?

Die Beiratsmitglieder verfügen über vielfältige Erfahrungen und Kompetenzen in den Bereichen Migration, Flucht, Arbeitsmarktintegration und Integration. Somit sind sie selbst Expert_innen und können die Informationen an Neu-Zuwanderer weitergeben und die Mehrheitsgesellschaft sensibilisieren.
Die Beiräte sind Sprachrohr und Lobbyorganisation für Migrant_innen und Geflüchtete. Sie sollten alle Möglichkeiten nutzen, um in Politik und Gesellschaft Verbesserungen anzustoßen.

AGABY gibt zum Thema Arbeitsmarktintegration folgende Handlungsempfehlungen:

1) Die Beiräte sollen sich einen Überblick verschaffen.

  • über die Beratungsstellen, die in ihrer Kommune/ Region bereits vorhanden sind. Ratsuchende sollen dorthin weitervermittelt werden.
Überblick Beratungsstellen

- Unerstützung und Beratung für Flüchtlinge zur Arbeitsmarktintegration
  Mobile Beratung
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse
   Anerkennungs-Beratung
   Flyer für Flüchtlinge (versch. Sprachen, pdf)
- Qualifizierungsmöglichkeiten im Kontext des Anerkennungsgesetzes und Qualifizierungsmaßnahmen
   Qualifizierungs-Beratung
- Beratung für ausländische Studierende an den Universitäten
  Internetseite der lokalen Universitäten
  Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen
  Zeugnisanerkennungsstelle des Freistaats Bayern

2) Vernetzung fördern

  • Der Beirat soll ein Netzwerk zum Thema Arbeitsmarktintegration initiieren.
    Zum Beispiel: Vor Ort sollen alle Akteure zu Fachvorträgen und zum Austausch eingeladen werden (ein- oder zweimal im Jahr).
Einladung Arbeitsmarkt-Akteure

Folgende Akteure sollten eingeladen werden (wenn lokal vorhanden):
Stadtverwaltung und Stadträte
Arbeitsagentur und Jobcenter
Wohlfahrtsverbände und Bildungsträger
Angebote des Netzwerkes MigraNet
Gewerkschaften
lokale Unternehmen
für die Anerkennung zuständige Stellen der IHK, HWK, Bezirksregierungen
Helferkreise, Migrantenvereine
Berufliches Fortbildungszentrum der Bayerischen Wirtschaft (bfz)

  • Der Beirat soll sich aktiv an den bestehenden lokalen Netzwerken zum Thema Arbeitsmarktintegration beteiligen und in den Gremien einen Sitz haben.
  • Der Beirat soll ehrenamtliche Angebote initiieren (z.B. Dolmetscherpools)

  • Der Beirat soll sich mit ehrenamtlichen Angeboten vernezten und austauschen (z.B. mit Helferkreisen).

3) Arbeitsmarktintegration politisch voran bringen
Der Beirat soll in der Kommune aktiv seine Rolle als politische Interessenvertretung wahrnehmen.

  • Der Beirat kann Rassismus und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt in der Kommune zum Thema machen. Er kann Fortbildungen, Fachgespräche und Veranstaltungen anregen, initiieren oder mitveranstalten, um arbeitsmarktpolitische Akteure und Multiplikatoren zu sensibilisieren.
  • Der Beirat soll im Stadtrat Anträge stellen zum Thema Arbeitsmarktintegration
    und nachverfolgen, ob die angenommenen Anträge von der Stadtverwaltung nachhaltig umgesetzt werden.
Themen für Anträge

Forderung nach einem breiten Angebot von Kursen für Geflüchtete
Forderung nach Einrichtung von B2-Kursen (Beispiel-Antrag Bamberg)
Forderung nach diskriminierungsfreier Gestaltung von Stellenausschreibungen (Beispiel-Antrag Erlangen)
Forderung nach Erhöhung des Anteils von Migrant_innen in der kommunalen Verwaltung (Beispiel-Antrag Nürnberg)
Forderung nach Einstellung von Berater_innen mit Migrationshintergrund
Forderung nach Einrichtung bzw. Finanzierung von Beratungsangeboten, wenn diese vor Ort noch fehlen

  • Der Beirat soll dafür sorgen, dass im Stadtrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung im Bereich Arbeitsmarktintegration berichtet wird.

Projekte im Bereich Arbeitsmarktintegration

Inzwischen gibt es Angebote mit dem Ziel, Geflüchtete und Migrant_innen auf dem Weg zur Ausbildung und Arbeitsstelle zu unterstützen.

An dieser Stelle stellen wir eine Auswahl beispielhafter Projekte vor, bei denen ein Integrationsbeirat oftmals eine federführende Rolle spielt.
Lassen Sie sich inspirieren!

Bildungslotsen Schweinfurt – Migranten helfen Migranten

Im Rahmen des Projekts „Bildungslotsen Schweinfurt“ (ehemals „ABBI-Projekt“) werden Migrant_innen ausgebildet, damit sie andere Migrant_innen in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beruf unterstützen können. Die Bildungslotsen informieren in zahlreichen Sprachen über die Themen: „Das bayerische Bildungssystem – Kindergarten und Schule“, „Das duale Ausbildungssystem – Weiterbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen“, „Berufsvorbereitung in der Schule“, „Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche“, „Betreuungs- und Fördermöglichkeiten“, „Einflussmöglichkeiten der Eltern“, „Zukunftsberufe“.
Träger des Bildungslotsen-Projektes ist das Interkulturelle Begegnungszentrum für Frauen e. V. (IBF).
Das Projekt wird von der Stadt Schweinfurt gefördert.
Lokale Kooperationspartner: Agentur für Arbeit Schweinfurt, Gesellschaft für berufliche Förderung mbH, Handwerkskammer Unterfranken, Kreishandwerker-
schaft Schweinfurt, IHK Würzburg-Schweinfurt, Integrationsbeirat der Stadt Schweinfurt, Jobcenter, Jugendamt der Stadt Schweinfurt, Staatliche Schulamt Schweinfurt.
Internetseite

Schnupperpraktikum für Jugendliche mit Migrationshintergrund in Bamberg

Die Stadt Bamberg bietet Jugendlichen mit Migrationshintergrund ein Praktikum in der öffentlichen Verwaltung an.
Ziel des Schnupperpraktikums ist es, jungen Migrant_innen einen ersten Einblick in die Arbeit in städtischen Dienststellen zu ermöglichen und ihnen die Berufswahl zu erleichtern. Ziel ist es auch, in der Stadt Bamberg die interkulturelle Öffnung zu fördern.
Den Impuls für das Praktikumsangebot gab der Migranten- und Integrationsbeirat.
Flyer Schnupperpraktikum (pdf)

Angebot des Migrantinnen Netzwerkes

Das Migrantinnen Netzwerk bietet im Rahmen des Projektes „Migrantinnen in Bayern – Kompetent auf dem Arbeitsmarkt“ Beratung, Qualifizierung und Vernetzung an. Ziel ist es, Frauen mit Migrationshintergrund für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu stärken. Das MigraNet Teilprojekt wird im bundesweiten Programm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) finanziell gefördert.
Flyer (pdf)
Internetseite

Bleib in Bayern

Das Projekt „Bleib in Bayern“ hat zum Ziel, den Zugang zur Bildung und zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge strukturell zu verbessern und individuelle Unterstützung zu leisten. Projektträger ist der Bayerische Flüchtlingsrat. Die Mitarbeiter_innen beraten Flüchtlinge und bieten Schulungen für Multiplikatoren (Behörden, Helfer-
kreise und Flüchtlinge) an.
Das Projekt „Bleib in Bayern“ ist ein Teilprojekt der Netzwerke BAVF 2 (Bayerisches Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge) und FIBA 2 (Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung).
Internetseite

Bleib in Nürnberg

Das Projekt „Bleib in Nürnberg“ bietet Beratung und Unterstützung für Flüchtlinge bei der Suche nach einem gesicherten Beschäftigungsverhältnis oder einem Studienplatz. Ziel ist es, die Chancen für Flüchtlinge auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verbessern. „Bleib in Nürnberg“ wird gemeinsam vom Integrationsrat der Stadt Nürnberg und der AAU e. V. getragen und ist ein Teilprojekt des Netzwerkes FIBA 2 (Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung Ostbayern).
Flyer (pdf)
Internetseite

Beruflich anerkannt?! Information und Beratung

Das Projekt "Beruflich anerkannt?!" beinhaltet zwei Teilbereiche:
- Info-Veranstaltungen: Eine Referentin informiert über die Anerkennungsgesetze und zu Berufsqualifikationen, für Ausländer- und Integrationsbeiräte sowie Migrantenvereine in ganz Bayern.
- „Talentscouts für Flüchtlinge“: Vier Mitarbeiter_innen bieten für Geflüchtete Unterstützung und Beratung zum Thema Arbeitsmarktintegration an.
Die Büros der Talentscouts sind an fünf Standorten in Bayern beim jeweiligen Integrationsbeirat angesiedelt.
„Beruflich anerkannt“ ist ein Teilprojekt von MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ), Projektträger ist AGABY.
Flyer Info-Veranstaltungen (pdf)
Flyer Talentscouts (pdf)
Internetseite