2. GRÜNDUNG UND NEUBESETZUNG

2.2. VORBEREITENDE SCHRITTE

WER INITIIERT DIE GRÜNDUNG EINES BEIRATS?

Die Initiative zur Gründung eines Beirats kann von engagierten Bürger_innen mit und ohne Migrationsgeschichte, von Migrantenvereinen und/ oder der Politik und Verwaltung ausgehen. Gerade in den Gemeinden, in denen es keine Selbstorganisationen von Migrant_innen gibt, ist es manchmal schwierig, Multiplikator_innen zu identifizieren und für eine aktive Zusammenarbeit zu gewinnen. Wenn die Initiative nicht von Migrant_innen selbst ausgeht, bleibt dieser Schritt dennoch notwendig.

Erfahrungsgemäß ist es am besten, wenn sich ein großer Zusammenschluss von engagierten Akteur_innen der wichtigen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen (Migrantenvereinen und Multiplikator_innen, Migrationssozialdienste, Gewerkschaften, religiöse Gemeinden, engagierte Vereine, Parteien, Jugendringe, Bündnisse gegen Rechts, Integrationsbeauftragte oder andere zuständige Stellen der Verwaltung) für die Gründung des Beirats stark macht. Wichtig ist, dass alle Beteiligten die Gründung eines Beirats als Gemeinschaftsaufgabe verstehen.

Es empfiehlt sich, sich zu einem frühen Zeitpunkt zu treffen und über die Bedeutung und Notwendigkeit, Rechte, Pflichten, Aufgaben und Zusammensetzung eines Beirats sowie über die finanzielle und personelle Unterstützung des ehrenamtlichen Gremiums zu verständigen.

ANALYSE DER MIGRANTISCHEN BEVÖLKERUNG –
WARUM IST DAS WICHTIG?

Der Beirat sollte möglichst die Vielfalt der migrantischen Bevölkerung hinsichtlich Her- kunft, aber auch Geschlecht, Alter, Religion und sozialer Lage widerspiegeln. Eine wichtige Vorbereitung ist deshalb eine gründliche Analyse der lokalen Gegebenheiten. Diese kann auch sinnvoll sein, wenn ein bestehender Beirat Wahlen durchführen oder seine Satzung ändern will.

Oft sind Migrant_innen in der Kommune bereits gut vernetzt: in Kulturvereinen, migran- tischen Sportvereinen, religiösen Organisationen und Gemeinden, Familien- und Nachbarschaftsverbänden, Stadtteilzentren, Fraueninitiativen, Jugendverbänden etc. Nicht selten finden sich auch stadtbekannte Persönlichkeiten, die als Multiplikator_innen sehr gut vernetzt sind. Deshalb ist es sinnvoll, sich zu informieren, welche Migranten- vereine, Gruppen, Initiativen, Einrichtungen und Netzwerke von Migrant_innen es vor Ort gibt.

Um Informationen über die Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten, sind folgende Fragen hilfreich:

  • Wie viele Menschen mit Migrationsgeschichte leben in der Kommune?
  • Wie viele von ihnen sind Ausländer, wie viele sind Eingebürgerte?
  • Wie hoch ist ihr jeweiliger Anteil an der Gesamtbevölkerung?
  • Wie viele Asylbewerber_innen und Flüchtlinge (mit und ohne Anerkennung) leben aktuell in der Kommune?
  • Welche Staatsangehörigkeiten gibt es und welches sind die größten Gruppen?

Oft ist es für Einzelpersonen schwierig, in eigener Recherche geeignetes Zahlenmaterial zu finden. Hier ist es sinnvoll, an Politik und Verwaltung heranzutreten mit der Bitte, diese Daten zur Verfügung zu stellen. Ein bereits konstituierter Beirat kann sich zudem aktuelle Zahlen durch einen Antrag im Stadtrat oder Kreistag einholen.

In der Regel stellen folgende Ämter Zahlen und Statistiken zur Verfügung:

  • Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
  • Einwohnermeldeamt
  • Amt für Statistik
  • einzelne Referate oder Ämter: Integrationsbericht, Bildungsbericht, Gesundheitsbericht etc.
Menschen mit Migrationshintergrund – Definition und Datengrundlage

Das Statistische Bundesamt verwendet den Begriff Menschen mit Migrationshintergrund und zählt dazu:                                                                  
• „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland  
   Zugewanderten
• „alle in Deutschland geborenen Ausländer“
• „alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem
   zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen 
   Elternteil“                                                                                    
Ausländer_innen zählen zu den Personen mit Migrationshintergrund unabhängig davon, wo sie geboren sind. Eingebürgerte zählen zu den Personen mit Migrationshintergrund unabhängig davon, wo sie geboren sind oder ob sie eine weitere Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen besitzen oder nicht.
Quelle: Statistisches Bundesamt. Bevölkerung mit Migrationshintergrund                                                                                                           
Mit dem Begriff Aussiedler_innen sind Personen gemeint, die vor 1993 auf Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes nach Deutschland gekommen sind. Als Spätaussiedler_innen gelten die Personen, die nach 1993 nach Deutschland gekommen sind.
Quelle: Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (2011): Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg. Seite 9. Weiterführend: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Bundesweit ist die Zahl der Ausländer_innen und der Eingebürgerten genau erfasst. Die Zahl der Eingebürgerten in einzelnen Kommunen kann jedoch nur annähernd beziffert werden, da Eingewanderte, die sich in einer anderen Kommune haben einbürgern lassen, als Deutsche und nicht als Eingebürgerte registriert sind.

Als Asylbewerber_in gilt, wer nach Artikel 16a des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Asyl beantragt hat. Nach umfassender Prüfung (Vorliegen von staatlicher Verfolgung, schwerwiegende Maßnahmen etc.) und strengen Kriterien (Flüchtling darf nicht über einen so genannten sicheren Drittstaat eingereist sein) kann eine geflüchtete Person eine Anerkennung als politisch Verfolgte_r erhalten.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylberechtigung

WARUM SIND INFORMATIONEN ÜBER DIE POLITIK VOR ORT NOTWENDIG?

Ein Beirat ist ein politisches Fachgremium. Hinzu kommt, dass die Gründung eines Beirats in Bayern nur durch einen Beschluss des Stadtrats möglich ist. Manchmal müssen die Zuständigen in Politik und Verwaltung erst überzeugt werden. Deshalb sollten Migrant_innen, die einen Beirat mitgründen wollen, Bescheid wissen, wie Politik vor Ort gemacht wird.

Fragen, die hier weiterführen:

  • Wer trägt politische Verantwortung in der Kommune?
  • Welche Parteien sind im Kreistag oder Stadtrat vertreten?
  • Welche Ausschüsse gibt es?
  • Wie ist die Verwaltung organisiert?
  • Welches Referat ist für welche Themen zuständig?
  • Wie und wo ist das Thema Migration/ Integration in Rat und Verwaltung platziert?
  • Mit wem kann man kooperieren und wer muss noch überzeugt werden?

WO SIND INFORMATIONEN ZU POLITISCHEN STRUKTUREN ZU FINDEN?

Antworten auf diese Fragen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt oder des Landkreises sowie der einzelnen Parteien. Weitere Informationen gibt es im Organigramm der Verwaltung und im RatsInformationssystem, dem sogenannten RIS. Zudem ist es sinnvoll, sich einen Überblick zu verschaffen über die Einrichtungen, Verbände, Institutionen und Initiativen, die im Bereich Integration und Asyl aktiv sind. Die Zusammenarbeit mit engagierten Akteur_innen mit und ohne Migrationsgeschichte und Institutionen kann die Beschaffung dieser Informationen erleichtern. Netzwerken ist eine wichtige Voraussetzung für die Gründung sowie die spätere Arbeit des Beirats.

WELCHE ERWARTUNGEN GIBT ES AN DEN BEIRAT?

In einem nächsten Schritt muss geklärt werden, welche Erwartungen und Ziele mit der Gründung eines Beirats verbunden werden. Hierfür ist ein Austausch zwischen allen relevanten Akteuren wichtig: Politik, Verwaltung, Migrant_innen und ihre Organisationen, soziale Einrichtungen etc.