5. NETZWERK- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

5.4. JOURNALISTISCHE MEDIEN

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Medien ist die Verankerung der Pressefreiheit im Grundgesetz. Dessen Artikel 5 garantiert die Meinungs- und Informationsfreiheit und die Freiheit von Presse, Rundfunk, Film, Wissenschaft und Kunst.
Eine weitere Rechtsgrundlage bildet das Bayerische Pressegesetz (Bayerisches Pressegesetz).

WIE SIND MEDIEN STRUKTURIERT?

Für eine gute Pressearbeit ist es von Vorteil, die Strukturen der Medien zu kennen.
Ein Beirat weiß dann besser, an welche Abteilung und an welche Personen er sich mit einem bestimmten Anliegen wenden muss.

Der Aufbau einer Zeitung, einer Radio- und Fernsehstation

  • Verleger*in
    trägt die wirtschaftliche Verantwortung und ist für strategische Fragen zuständig
  • Chefredakteur*in
    trägt publizistische Verantwortung für das Medium
  • Chef*in vom Dienst (CvD) 
    ist das Bindeglied zwischen dem technischen und redaktionellen Bereich eines Mediums und trägt Verantwortung für einzelne Ausgaben (Layout, Abläufe)
  • Ressortleiter*in
    ist verantwortlich für die Arbeit innerhalb eines Ressorts (zum Beispiel: Politik, Sport, Kultur)
  • Redakteur*in
    leistet journalistische Arbeit, betreut freie Mitarbeiter*innen („vergibt” Themen an die freien Mitarbeiter*innen), redigiert und bestimmt Überschriften und Länge von Artikeln, gestaltet in vielen Printmedien auch die Seiten
  • Freie Mitarbeiter*in
    leistet journalistische Arbeit, ist jedoch nicht in redaktionelle Abläufe (Telefon, Mails, Konferenzen, Layout usw.) involviert

WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HABEN MEDIEN?

Journalist*innen sind unabhängig. Ihr Auftrag lautet: aufdecken, aufklären, informieren. Aufgrund der Pressefreiheit haben Journalist*innen das Recht, selbst zu entscheiden, ob und in welcher Form über den Beirat berichtet wird. Sie sind also nicht dazu verpflichtet, ihre Artikel vor der Veröffentlichung dem Beirat zum Gegenlesen vorzulegen.

Allerdings haben Journalist*innen auch Pflichten:

Grundsätzlich haben Journalist*innen ein Interesse daran, über wichtige und spannende Themen zu berichten, also auch über die Beiratsarbeit.