- Ein Beirat – wozu?
- Gründung und Neubesetzung
- Aufgaben und Themen
- Rahmenbedingungen für die Beiratsarbeit
- Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
- Netzwerke bilden
- Öffentlichkeit für den Beirat
- Kommunikationskonzept
- Journalistische Medien
- Social Media
- Pressearbeit
- Kommunikation mit den Medien
- AGABY
- Datenschutzerklärung
5. NETZWERK- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
5.7. KOMMUNIKATION MIT DEN MEDIEN
WIE KANN DER BEIRAT KONTAKT ZU DEN MEDIEN AUFNEHMEN?
Ist die Pressemitteilung geschrieben oder die Pressekonferenz geplant, dann sollte der Beirat den Kontakt zu den Medien herstellen:
- Aktiv werden
Das Wichtigste: Der Beirat sollte selbst aktiv werden und auf die Zeitungen/ Radio- und Fernsehsender zugehen. - Presseverantwortliche Person bestimmen
Es ist sinnvoll, innerhalb des Beirats eine Ansprechperson für die Presse zu bestimmen. Das kann der/ die Vorsitzende sein, muss aber nicht. Die Ansprechperson kann sich dann den Redaktionen vorstellen und den Kontakt zu den Redaktionen pflegen. - Kostenlose Medien nicht vergessen
Der Beirat sollte nicht vergessen, dass es außer den Tageszeitungen und Radio- und TV-Stationen noch andere Medien gibt: Zeitungen der einzelnen Migrantengruppen, Programmhefte der Kultureinrichtungen, Stadtteilmagazine, Gemeindeblätter, Anzeigeblätter, Veranstaltungsrubriken im Internet, usw. Diese sind oft kostenlos und für den Beirat ebenfalls wichtig. - Kontaktdaten der Journalist*innen erfragen
Ein Beirat sollte die Kontaktdaten der Journalist*innen sammeln, die bereits über den Beirat berichtet haben. Dann kann diese Person beim nächsten Anlass wieder kontaktiert werden.
Ein Beirat sollte für die Pressearbeit einen Medienverteiler erstellen und diesen regelmäßig aktualisieren. Ein Medienverteiler erfasst die Daten der wichtigen Medien und erleichtert die Pressearbeit. Dabei kann der Beirat eventuell auch auf die Kontakte des Presseamts der Stadt oder des Landkreises zurückgreifen.
KOMMUNIKATION MIT JOURNALIST*INNEN
Für eine erfolgreiche Pressearbeit ist es wichtig, die Arbeitsabläufe der Journalist*innen und in den Medienstationen zu berücksichtigen. Ein Beirat sollte in der Zusammenarbeit mit Journalist*innen folgendes beachten:
- Interesse wecken
Journalist*innen sind auf Nachrichten angewiesen. Gleichzeitig haben sie ständig mit einer Informationsflut zu tun. Deswegen muss die Meldung des Beirats aus der Masse hervorstechen und besonders interessant und auffällig sein. - Informationen zeitnah liefern
Journalist*innen arbeiten meist unter enormem Zeitdruck. Deshalb sollte die Meldung des Beirats gut vorbereitet sein und der Presse möglichst wenig Arbeitsaufwand bereiten. Informationen müssen auf Nachfrage sofort bereitgestellt werden, Journalist*innen können nicht mehrere Tage bis zur Veröffentlichung warten. - Kontaktaufnahme zum richtigen Zeitpunkt
› Pressemitteilungen: Vier bis zwei Tage vor dem gewünschten Veröffentlichungstermin verschicken
› Pressekonferenzen: Mitteilung fünf bis drei Tage vor dem Termin verschicken, einen Tag nach der Verschickung in den Redaktionen anrufen und nachfragen, ob jemand zum Pressegespräch kommt
› Redaktionsschluss beachten - Kontakte pflegen
Ein Beirat sollte bestimmte Journalist*innen, die bereits über seine Arbeit geschrieben haben, regelmäßig kontaktieren und ihnen Hintergrundinformationen geben. Das fördert die Beziehungen zur Presse. Zudem sollte ein Beirat bei der Pressearbeit mit Kooperationspartner*innen zusammenarbeiten. Pressekonferenzen können gemeinsam mit anderen Migrantenorganisationen oder Wohlfahrtsverbänden durchgeführt werden. Manchmal ist es hilfreich, wenn eine Pressemitteilung von der Pressestelle im Rathaus oder Landratsamt an die Medien geschickt wird.
Tipps für die Kommunikation per E-Mail:
Das Anliegen sollte unbedingt in der Betreffzeile angegeben werden. Im Mailtext sollte über den Inhalt der Mitteilung informiert, die Mitteilung als pdf-Anhang geschickt werden. Die Kontaktdaten sollten am Schluss der E-Mail angegeben werden. Bei Rundmails sollten die Mail-Adressen der anderen Adressat*innen „verdeckt“ werden (als bcc schicken). Im Vorfeld sollte die zuständige Person des jeweiligen Mediums ermittelt werden. Die E-Mail sollte sowohl persönlich an diese*n Journalist*innen als auch an die Redaktion geschickt werden. Einen Tag nach dem Verschicken der E-Mail sollte der Beirat die Journalist*in oder Redaktion erneut telefonisch kontaktieren. Das erhöht die Chance, dass die Mitteilung des Beirats auch bearbeitet wird.
WAS TUN BEI ÄRGER MIT DEN MEDIEN?
Es kann passieren, dass es zwar zu einer Berichterstattung über den Beirat kommt, der Inhalt oder die Form jedoch höchst ärgerlich ausfällt.
Was kann der Beirat dann tun?
Eine Diskussion mit dem/der Journalist*in darüber, warum er/sie diese und nicht jene Fakten hervorgehoben, oder diese und nicht andere Zitate verwendet hat, ist wenig sinnvoll. Denken Sie hier an die Pressefreiheit!
Wenn der Beirat aber feststellt, dass die Adresse, Namensschreibung oder Zahlen nicht stimmen, wenn Fakten „verdreht“ wurden, dann sollte man zum Telefon greifen. In jedem Fall sollte der Kontakt zu dem/ der zuständigen Journalist*in gesucht werden. Vieles lässt sich im Gespräch klären. Oft handelt es sich um Missverständnisse oder Flüchtigkeitsfehler und nicht um böse Absicht. Durch die freundliche Rückmeldung des Beirats wird der/die Journalist*in sensibilisiert.
Außerdem stehen Journalist*innen verschiedene Möglichkeiten offen, Fehler zu korrigieren: In jedem Medium gibt es eine Rubrik für Berichtigungen von zuvor veröffentliche Informationen.
Für einen Beirat gibt es noch weitere Möglichkeiten auf die Medienberichterstattung zu reagieren:
- Leserbrief
Es ist das geeignete Mittel, wenn der Beirat inhaltliche Differenzen mit Journalist*innen hat. Der Leserbrief ist ein Forum für Leser*innen, ihre persönliche Meinung kund zu tun bzw. sich zu einem Thema zu äußern. Auch jenseits eines ärgerlichen Artikels stellt ein Leserbrief für einen Beirat immer eine Möglichkeit dar, sich zu jedem Thema zu äußern. Somit also auch eine Form der Öffentlichkeitsarbeit. Einen Anspruch auf den Abdruck des Leserbriefs gibt es aber nicht. - Gegendarstellung
Ob die Gegendarstellung abgedruckt wird oder nicht, entscheiden die Jurist*innen der Verlage oder eventuell die Gerichte und nicht die Journalist*innen. Sind die juristischen Voraussetzungen gegeben und entspricht die Gegendarstellung formal dem Landespressegesetz, dann wird sie – unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt – abgedruckt, und zwar dort, wo der Artikel stand. Eine Gegendarstellung muss sehr sachlich sein und sich auf das beziehen, was im Artikel angeblich nicht stimmte. - Unterlassungsanspruch
Ein Medium kann dazu verpflichtet werden, eine bestimmte Aussage nicht zu wiederholen bzw. ein Bild nicht mehr zu verwenden. - Schadensersatzanspruch
Ist der Beirat überzeugt, dass ihm durch die Berichterstattung ein erheblicher Schaden (zum Beispiel Imageschaden) zugefügt wurde, kann er auf Schadensersatz pochen. Bei einer Unterlassungsklage bzw. Schadenersatzklage sollte ein Beirat eine Anwältin/ einen Anwalt hinzuziehen.
KOMMUNIKATION IN KRISENZEITEN
Besteht die Gefahr, dass der Beirat negative Schlagzeilen macht, oder ist das bereits passiert, muss der Beirat unbedingt handeln. Es ist immer besser, in der Situation eines Agierenden als eines Reagierenden zu sein. So hat man mehr Gestaltungsmöglichkeiten und überlässt die Meinungsbildung nicht ausschließlich den anderen.
- Zunächst soll der Beirat unbedingt dafür sorgen, dass alle Informationen, die an die Medien weitergegeben werden, stimmig sind und kanalisiert werden. Die Kommunikation sollte nur über eine verantwortliche Person (Vorsitzende*r, Pressesprecher*in) erfolgen. Alle anderen Beiratsmitglieder sollten mit den Medien nur nach Absprache reden.
- Wenn der Konflikt oder der Skandal noch nicht öffentlich ist, aber es jederzeit werden kann, hilft manchmal „die Flucht nach vorne“: Der Beirat sollte von sich aus die Medien informieren. Dann hat der Beirat die Möglichkeit seine Sicht der Dinge zu erklären und gibt Gerüchten wenig Chance.
- Es gilt die Regel: Alles, was man sagt, muss der Wahrheit entsprechen, aber man muss nicht alles sagen, was wahr ist. Wenn dem Beirat eine unangenehme Frage nicht gestellt wird, muss er diese nicht herausfordern. Doch was der Beirat nach außen gibt, muss der Wahrheit entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein und es wird öffentlich (und das ist oft der Fall), wird seine Glaubwürdigkeit noch mehr in Frage gestellt.
- Bei Formulierung von Pressemitteilungen und Stellungnahmen anlässlich des Konflikts oder Skandals sollte auf die genaue Wortwahl geachtet werden. Journalist*innen verkürzen, verdichten und spitzen Inhalte gerne zu.
- Auch nach der akuten Phase ist es notwendig, in Kontakt mit den Medien zu treten, um aufzuzeigen, wie das Problem gelöst wurde und welche Schritte der Beirat unternommen hat.




